Muss ich Mitglied im Verein werden?

Auf jeden Fall! Einerseits profitieren Sie davon, dass alle organisatorischen Dinge über den
Vereinsvorstand geregelt und bearbeitet werden (z.B. Abgabenberechnungen, Weiterleitung
der Pachtgebühren an den Stadtverband, Organisation der Gemeinschaftsarbeiten u.v.a.m.).
Auf der anderen Seite legen wir viel Wert auf Gemeinschaft: sollte es die Corona-Lage
wieder ermöglichen, können Sie sich auf viele kleinere und größere Feste freuen. Hier haben
Sie die Gelegenheit, Ihre neuen Gartennachbarn noch näher kennenzulernen.

Kann ich direkt nach dem Vertragsabschluss mit der Gartenarbeit loslegen?

Ja, das können Sie! Allerdings wird jeder freiwerdende Garten zunächst durch einen
Wertermittler des Stadtverbandes der Gartenfreunde Wuppertal bewertet. D.h., hier wird
der Preis festgelegt, den Sie für die Übernahme des Gartens an die Vorpächter bezahlen
müssen. Auch kann es sein, dass bestimmte Auflagen zu erfüllen sind, wie z.B. die
Entfernung bestimmter Gehölze, ungenehmigter Bauten etc. Die genauen Angaben darüber
werden in einem Gutachten festgehalten, i.d.R. haben Sie drei Monate Zeit, um eventuelle
Auflagen zu erfüllen. Danach erfolgt eine nochmalige Prüfung

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 156,- €. Die Kosten für die Übernahme eines
bestimmten Gartens variieren stark und hängen z.B. von der Größe und auch besonders vom
Pflegezustand ab. Hier können Sie mit bis zu 3000 € rechnen. Jährlich kommen noch weitere
Kosten hinzu für z.B. die Pacht, Grundabgaben, Versicherung, Vereinsbeitrag. Strom- und
Wasserverbräuche werden individuell nach Verbrauch abgerechnet, rechnen Sie ungefähr
mit 500 bis 700 € pro Jahr. Und natürlich müssen Sie auch Kosten einplanen für die
Instandhaltung und Pflege (Laube, Beete, Bepflanzung usw.).

Wer pflegt die Gemeinschaftsanlagen?

Das tun wir alle gemeinsam! Jährlich hat ein/e Pächter/in 10 Stunden Gemeinschaftsarbeit
abzuleisten. Hier werden gemeinsam mit den Nachbarn aus Ihrem Bezirk die öffentlich
zugänglichen Anlagen gepflegt. Freuen Sie sich auf zwei Termine im Jahr, die mit einem
kleinen gemeinsamen Frühstück für alle noch versüßt werden…

Gibt es bestimmte Vorschriften, an die ich mich halten muss?

In einer Gemeinschaft kommt man ohne Regeln nicht aus! Eine ausführliche Gartenordnung
bekommt jede/r Gartenbesitzer/in ausgehändigt, die wichtigsten Grundsätze haben wir für
neue Pächter/innen in unseren „Goldenen Gartenregeln“ kompakt zusammengefasst.
Beachten Sie bitte besonders, dass die kleingärtnerische Nutzfläche für z.B. Obst oder
Gemüse in Ihrem Garten mindestens ein Drittel der Gesamtfläche betragen muss. Für
geplante bauliche Veränderungen (auch für kleine Stützmauern o.Ä.) benötigen Sie immer
eine Baugenehmigung, die bei dem Vorstand einzureichen ist